Anforderungen für Firmen und Kommunen aus dem Energie-Effizienz-Gesetz und Folgen für die kommunale Wärmeplanung
Am Montag, den 13.11.23 fand eine weitere OHA! Sprechstunde zu den Anforderungen aus dem Energie-Effizienz-Gesetz statt. Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG), welches am 21. September vom Bundestag beschlossen und am 20. Oktober vom Bundesrat gebilligt wurde, verpflichtet Behörden, Unternehmen und Rechenzentren, mehr Energie einzusparen.
Markus Bschick, Energieberater von der MBEnergieEffizienz GmbH, erläuterte in seinem Vortrag die Auswirkungen auf Unternehmen und öffentliche Stellen. Unternehmen ab einer Energieverbrauch von 7,5 GWh sind lt. EnEfG verpflichtet, ein Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem einzuführen. Zusätzlich müssen Umsetzungspläne von Endenergieeinsparungsmaßnahmen erstellt und veröffentlicht werden sowie geprüft werden lassen. Abwärme soll vermieden oder wiederverwendet werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann dazu Stichprobenkontrollen durchführen.
Auch öffentliche Stellen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von über 1 Gigawattstunde sind zu jährlichen Einsparungen beim Endenergieverbrauch in Höhe von 2 Prozent pro Jahr bis zum Jahr 2045 verpflichtet und müssen Energiemanagementsysteme einführen.
Markus Bschick schätzt das EnEfG als eine sehr wirksame staatliche Maßnahme zur Reduzierung des Energieverbrauchs ein.
Im Anschluss an seinen Vortrag hatten die Teilnehmer die Chance, Fragen zu stellen. Die Folien zum Vortrag finden Sie im geschützten OHA! Mitgliederbereich.